…einige wichtige Punkte zusammengefasst von Pro-Velo:
Alle Arten von Elektrovelos gehören zu den Motorfahrrädern. Für die «langsame» Kategorie gibt es zahlreiche Erleichterungen. Diese machen sie rechtlich gesehen fast zum «Velo».
Die «Langsamen» bis 25 km/h
Sie heissen «Leicht-Motorfahrräder»; es sind Elektrovelos, deren Motor nicht stärker als 500 W ist und bei 25km/h aufhört, zu unterstützen.
Regeln:
- Licht am Tag obligatorisch
- Veloglocke obligatorisch
- keine Nummer / keine obligatorische Haftpflichtversicherung
- Anschiebehilfe bis 20 km/h erlaubt
- keine Helmpflicht
- Mindestalter 14 Jahre
- Führerausweis M für 14-16 Jährige
- Durchfahren bei Mofaverbot erlaubt
- Befahren von Fussgängerflächen mit «Velo gestattet» erlaubt

Die «Schnellen» bis 45 km/h
Sie heissen «Motorfahrräder»; es sind Elektrovelos, deren Motor nicht stärker als 1000 W ist und bei 45 km/h aufhört, zu unterstützen. (Was schneller fährt und/oder stärker ist, ist ein Motorrad.)
Regeln:
- Licht am Tag obligatorisch
- Veloglocke oder zugelassene Warnvorrichtung obligatorisch
- Tacho seit 1.4.2024 für neue Fahrzeuge obligatorisch (Tachopflicht ab 1.4.2027 auch für ältere Elektrovelos obligatorisch)
- gelbe Nummer erforderlich / obligatorische Haftpflichtversicherung
- Anschiebehilfe bis 30 km/h erlaubt
- Helmpflicht
- Mindestalter 16 Jahre
- Führerausweis obligatorisch; mindestens Kategorie M
- Durchfahren bei Mofaverbot nur mit abgestelltem Motor erlaubt
- Befahren von Fussgängerflächen mit «Velo gestattet» nur mit abgestelltem Motor erlaubt
Für beide Kategorien gilt:
- Kinder-Veloanhänger (für zwei geschützte Plätze) erlaubt (auch bei 45km/h in CH, sofern Hersteller dies erlaubt)
- 1 Kindersitz erlaubt
- Befahren von Radwegen obligatorisch
Geschwindigkeit: Für die Höchsgeschwindigkeit gilt generell der Grundsatz, wonach die Geschwindigkeit den Umständen anzupassen ist. Elektrovelofahrer:innen können bei Überschreiten der generellen oder angezeigten Höchstgeschwindigkeit gebüsst werden, auch wenn sich kein Tachometer am Velo befindet.
Regeln für schnelle Elektrovelos (S-Pedelecs) im angrenzenden Ausland
Im Gegensatz zur Schweiz gelten Elektrovelos mit mehr als 25 km/h Tretunterstützung im angrenzenden Ausland als Motorräder, die die Veloinfrastruktur nicht benützen dürfen. Zudem gelten strengere Bedingungen betreffend beispielsweise den Helm und das Transportieren von Kindern.
Quelle Pro-Velo: https://www.pro-velo.ch/de/themen/das-velo/elektrovelos




